Urlaubsanspruch: gesetzlich und vertraglich
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stehen mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche zu – das sind 4 Wochen. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Der Vertrag darf mehr vorsehen, nicht weniger.
Anteilig rechnen
| Situation | Formel | Beispiel |
|---|---|---|
| Eintrittsjahr | Jahresurlaub × Monate ÷ 12 | 30 × 8 ÷ 12 = 20 Tage |
| Teilzeit (Tage) | Vollanspruch × Arbeitstage ÷ Vertragswoche | 30 × 3 ÷ 5 = 18 Tage |
| Beides | nacheinander multiplizieren | 30 × 8/12 × 3/5 = 12 Tage |
Stunden pro Tag ändern den Tagesanspruch nicht, solange die Zahl der Arbeitstage gleich bleibt.
Schritt für Schritt
- Jahresurlaub im Vertrag lesen (mindestens das gesetzliche Minimum).
- Gearbeitete volle Monate im Kalenderjahr zählen.
- Bei anderer Wochenstruktur mit Arbeitstagen/Woche anpassen.
Werktage vs. Arbeitstage
Das Gesetz zählt Werktage (Mo–Sa). Viele Verträge zählen nur Arbeitstage (Mo–Fr). 24 Werktage = 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche. Mehr dazu: Arbeitstage vs. Werktage.
Typische Fehler
- Wartezeit vergessen: volle 6 Monate können den vollen Anspruch auslösen.
- Halbe Tage runden: Tarif und Vertrag gehen vor, der Rechner zwölftelt glatt.
- Krankheit: gesetzlicher Urlaub verfällt nicht einfach wegen Krankheit.
Kurz zusammengefasst
Minimum 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche, anteilig Monate ÷ 12. Beispiel: 30 Tage, 8 Monate → 20 Tage. Der Urlaubsanspruch-Rechner rechnet Vertrag, Monate und Wochentage als Richtwert nach BUrlG.
Keine Rechtsberatung. Vertrag und Tarif gehen vor.